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mailingLeitner Slovakia – Genehmigte Neuerungen aus dem Omnibus-Paket

Newsletter – 19.05.2025

Liebe Kunden und Partner,

in dieser Ausgabe möchten wir Sie über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeit auf Ebene der Europäischen Union informieren. Am 16. April 2025 wurde im Amtsblatt der Europäischen Kommission die sogenannte „Stop-the-Clock“-Richtlinie veröffentlicht – der erste Teil des angekündigten „Omnibus“-Pakets, das im Februar 2025 vorgestellt wurde.

Anna Fábryová & Peter Szabó

Was ist das Omnibus-Paket?

Ziel der EU ist es, hohe Nachhaltigkeitsambitionen mit der Notwendigkeit zu vereinbaren, die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen zu schützen und weiterzuentwickeln. Das Omnibus-Paket betrifft Änderungen an der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), an der EU-Taxonomieverordnung sowie an der Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD).

Welche Hauptänderungen an der CSRD sind im Omnibus-Paket vorgesehen?

Die vorgeschlagenen Vereinfachungen betreffen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Neben der Anhebung der Schwellenwerte für die Berichtspflicht soll auch die Menge an Informationen eingeschränkt werden, die größere Unternehmen von kleineren in ihren Lieferketten verlangen dürfen.

Für börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden sind keine Änderungen vorgesehen – sie müssen weiterhin Nachhaltigkeitsberichte gemäß CSRD erstellen. Große Unternehmen (Umsatz EUR 50 Mio, Bilanzsumme EUR 25 Mio), die nicht börsennotiert sind und weniger als 1.000 Mitarbeitende haben, sollen vollständig von der Berichtspflicht ausgenommen werden. Bei Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden ist eine Verschiebung der Berichtspflicht um zwei Jahre – auf das Jahr 2027 – vorgesehen. Für Drittstaaten-Unternehmen soll die Umsatzgrenze von EUR 150 Mio auf EUR 450 Mio erhöht werden. Auch die sektorenspezifischen Standards, die ursprünglich in Vorbereitung waren, könnten gestrichen werden.

Die Kommission schätzt, dass diese Vorschläge die Zahl der unter die CSRD fallenden Unternehmen um 80 % reduzieren würden. Ebenfalls Teil des Pakets ist eine Vereinfachung der ESRS-Standards – die Menge der zu veröffentlichenden Daten soll reduziert, insbesondere qualitative Informationen eingeschränkt werden. Die Pflicht zur Prüfung der Berichte bleibt bestehen, um die Glaubwürdigkeit und Qualität der Berichterstattung zu gewährleisten.

Was erwartet uns bei der EU-Taxonomie?

Weitere Änderungen betreffen die Schwellenwerte für die Berichtspflicht gemäß EU-Taxonomie. Derzeit müssen alle Unternehmen, die unter die CSRD fallen, auch zur EU-Taxonomie berichten. Zukünftig sollen nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz über EUR 450 Mio verpflichtet sein. Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden, aber einem Umsatz unter EUR 450 Mio, sollen lediglich offenlegen, dass sie nachhaltige Umsätze erzielen. Eine freiwillige Berichterstattung bleibt möglich und wird auch empfohlen.

Wie sieht es mit der Sorgfaltspflicht-Richtlinie aus?

Für die erste Welle betroffener Unternehmen ist eine Verschiebung um ein Jahr – bis Juli 2028 – vorgesehen. Die zweite Welle bleibt unverändert. Die vorgeschlagenen Änderungen der CSDDD-Richtlinie mildern die Anforderungen an das Sorgfaltspflichtverfahren deutlich ab.

Verabschiedung der Fristverschiebung – die „Stop-the-Clock“-Richtlinie

Wie oben erwähnt, wurde der erste Teil des Omnibus-Pakets verabschiedet. Am 17. April 2025 trat die neue „Stop-the-Clock“-Richtlinie in Kraft, die folgende Fristverschiebungen mit sich bringt:

  • Unternehmen, die ursprünglich für das Jahr 2025 (zweite Welle) gemäß CSRD berichten sollten, erhalten einen Aufschub von zwei Jahren. Der erste Bericht ist nun im Jahr 2028 für das Geschäftsjahr 2027 fällig.
  • Die Fristen für die Umsetzung und die erste Phase der Anwendung (für die größten Unternehmen) der CSDDD-Richtlinie werden um ein Jahr verschoben.

Die Umsetzung in das slowakische Recht (Buchführungsgesetz) ist bis zum 31. Dezember 2025 vorgesehen. Laut Finanzministerium ist eine frühzeitige Annahme des Richtlinienvorschlags für die Slowakei von entscheidender Bedeutung.

Warum es sich lohnt, an Nachhaltigkeit festzuhalten

Auch wenn der Umfang der verpflichtenden nichtfinanziellen Berichterstattung reduziert wird, verschwindet Nachhaltigkeit nicht von der Unternehmensagenda – im Gegenteil, sie wird zu einem Wettbewerbsvorteil. Die freiwillige Berichterstattung nach dem Standard für kleine und mittlere Unternehmen (VSME) sowie die Möglichkeit zur Berichterstattung gemäß der EU-Taxonomie sind effektive Instrumente, um das Vertrauen von Kund:innen, Partner:innen und Investor:innen zu stärken und den Zugang zu nachhaltiger Finanzierung zu erleichtern.

Unternehmen, die bereits Zeit und Ressourcen in die Vorbereitung auf die CSRD investiert haben, müssen nicht von vorn beginnen – sie können auf bestehenden Analysen aufbauen und diese in eine sinnvolle freiwillige Berichterstattung überführen. Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, zu zeigen, dass ESG Teil der Unternehmensstrategie ist – nicht, weil es verpflichtend ist, sondern weil es richtig und vorteilhaft ist.

Wir begleiten Sie durch den gesamten ESG-Prozess

Wir verfolgen die Entwicklungen im Bereich Nachhaltigkeit aufmerksam und sind bereit, Ihr Partner im gesamten ESG-Prozess zu sein – von der Einrichtung interner Mechanismen und der Schulung Ihres Teams bis hin zur Erstellung oder Prüfung Ihrer Berichte. Wir helfen Ihnen, sich in den gesetzlichen Anforderungen zurechtzufinden, effektive Lösungen zu finden und das Potenzial der freiwilligen Berichterstattung voll auszuschöpfen. Gerne besprechen wir mit Ihnen, wie Sie Ihre Prozesse selbstständig – oder mit unserer Unterstützung – aufsetzen können.

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