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Nachhaltigkeitsberichterstattung

Nachhaltigkeitsberichter­stattung wird für Unternehmen immer wichtiger und ausführlicher. Dazu trägt auch die Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD und EU-Taxonomie-VO der EU bei. Folgende Aspekte stehen dabei im Fokus:

  • Weitreichende Aus­weitung der Berichtspflichten
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung als zwingender Be­standteil im Lagebericht
  • Anwendungsverpflichtung europäischer/nationaler Reporting Standards
  • Prüfungspflicht der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der Jahres­abschlussprüfung
  • Zusätzlich kann es bei einer Berichterstattung gemäß den IFRS Sustainability Disclosure Standards zu einer weiteren Berichts­ebene kommen. Unsere Expert:innen unterstützen Sie gerne bei der
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für Ihre nicht­finanzielle Berichterstattung (Nachhaltigkeitsbericht).

Unsere Leistungen im Überblick

  • Konzeption und Integration der nicht­finanzielle Berichterstattung (Strukturen & Prozess)
  • Unterstützung bei der Erstellung Ihres Nachhaltigkeits­berichtes
  • Wesentlichkeitsanalyse und Stakeholderbefragung
  • EU-Taxonomie-Verordnung (Qualifikation, Klassifikation, Scoring etc)
  • Prüfung und Bestätigung Nachhaltigkeits­bericht (limited/ reasonable assurance)
  • We for you
  • Anna Fábryová
    Steuerberaterin | Partnerin | Gesellschafterin
  • Peter Szabó
    Wirtschaftsprüfer | Director
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